Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an ihre EUTB-Beratungsstelle vor Ort wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabebeeinträchtigung der/die Betroffene hat: Jede Stelle ist Ansprechpartnerin für alle Anfragen und für alle Beeinträchtigungsformen. Ab Anfang 2018 haben die ersten EUTB-Beratungsstellen ihre Tätigkeit aufgenommen.
Das Ziel, so steht es im Gesetz, ist die „Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“. Deswegen zeichnet sich die EUTB durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen ist sie unabhängig, d.h. die Berater*innen sind niemandem verpflichtet außer der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung möglichst durch ebenfalls von Behinderung Betroffenen statt.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im Sozialgesetzbuch IX, § 32 beschrieben. Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot, das man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen beantragt. Diese Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern erfolgen. Es findet ergänzend zu der Beratung der Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur Beratung vorhalten.
Gefördert werden die EUTBs vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen zur EUTB
Seit dem 01.04.2018 bietet INWOL e.V. als EUTB Beratungen in Jena und im Saale-Holzland-Kreis an.
Wen beraten wir?
- Menschen mit Behinderung und chronisch Erkrankte
- Angehörige und PartnerInnen
- Interessierte z.B. Arbeitgeber und Firmen
- Institutionen, öffentliche Einrichtungen und Vereine
Wozu beraten wir?
Unsere Beratung umfasst alle Lebensbereiche behinderter Menschen; wir beraten z.B.
- Persönliches Budget und Persönliche Assistenz
- Was ist ein Teilhabeplan?
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Pflege
- Hilfsmittel
- Tipps beim Widerspruch schreiben
- Kfz-Hilfe und Mobilität
- Tipps für barrierefreies Wohnen
...und viele mehr.
Wie beraten wir?
- Ganzheitlich und stärkenorientiert
- Individuell und unabhängig
- wohnortnah und barrierefrei erreichbar
- mit dem Ziel der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
- nach dem Prinzip des "Peer Counseling - Beratung von Betroffenen für Betroffene"
Eine rechtliche Beratung im Sinne von § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz – also eine Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert sowie eine Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren – werden nicht geleistet. Die ausschließlich beratenden Tätigkeiten der Teilhabeberatung grenzen sich außerdem klar von einer Therapie im Sinne einer Behandlung, Linderung oder Heilung von Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen ab. |
Bürozeiten in Jena:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30 bis 15.00 Uhr.
Bürozeiten in Kahla:
Mittwoch 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Offene Sprechzeiten in Jena:
Montag 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 bis 15.00 Uhr
Beratungen außerhalb der offenen Sprechzeiten mit Terminvereinbarung.
Bitte informieren Sie uns bei der Terminvereinbarung, wenn Sie eine Übersetzungsunterstützung benötigen.
Ihre BeraterInnen:
Sabine Koch (Dipl. Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Steffen Hielscher (Volljurist)
Tel: 03641 21 93 99
Mobil: 0152 06 36 75 12
Email: