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Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung des INWOL e.V.

31.01.2018

Für die Mitnahme von E-Scootern in dafür geeigneten Linienbussen gibt es einen bundeseinheitlichen Ländererlass (für Thüringen seit 15.3.2017).

Der Nahverkehr stellt folgende Anforderungen an den E-Scooter:

  • Der E-Scooter ist vom Hersteller in der Bedienungsanleitung ausdrücklich zur Mitnahme im Linienbus mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen bei rückwärtiger Aufstellung an einem Rollstuhlplatz freigegeben.

  • Das Bremssystem wirkt auf zwei Räder einer Achse ohne Differenzial-Überbrückung.

  • Der E-Scooter hat mindestens 4 Räder.

  • Der E-Scooter ist maximal 129 cm lang und 70 cm breit.

  • Die zulässige Gesamtmasse beträgt max. 300 kg.

  • Der E-Scooter ist nicht versicherungspflichtig.

  • Bodenfreiheit und Steigfähigkeit ermöglichen Ein- und Ausfahren über eine mit 12% geneigte Rampe.

Persönliche Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ und die Kostenübernahmebescheinigung der Krankenkasse für diesen E-Scooter

  • Der Nutzer/die Nutzerin kann selbstständig rückwärts in den Bus einfahren und die sichere Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen.

  • Der Nutzer/die Nutzerin kann selbstständig vorwärts aus dem Bus herausfahren.

  • Am E-Scooter befinden sich keine zusätzlichen Anbauten oder Sachen, welche die rückwärtige Aufstellung verhindern oder einschränken.

Die Eignung für die Mitnahme wird vom Jenaer Nahverkehr, unabhängig von der Prüfung für die Mitnahme in den Straßenbahnen, geprüft und dokumentiert. Für die Busmitnahme gibt es dann einen bundeseinheitlichen Aufkleber.

Der Aufkleber für die Straßenbahn hat dagegen nur in Jena Gültigkeit.

Hier der Link zu den Infos:

https://www.nahverkehr-jena.de/unternehmen/presse/ detail/article/gruenes-licht-fuer-e-scooter-in-linien-bussen.html

und hier die VMT-Service-Telefonnummer für die Anmeldung für das Training: 0361 19449

 

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