Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Betroffene können sich mit allen Anfragen an ihre EUTB-Beratungsstelle vor Ort wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt. Jede Stelle ist Ansprechpartner für alle Anfragen und für alle Beeinträchtigungsformen. Ab Anfang 2018 haben die ersten EUTB-Beratungsstellen ihre Tätigkeit aufgenommen.
Das Ziel, so steht es im Gesetz, ist die „Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“. Deswegen zeichnet sich die EUTB durch zwei Besonderheiten aus. Zum einen ist sie unabhängig, d. h. die Beratenden sind niemandem verpflichtet außer der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung möglichst durch ebenfalls von Behinderung Betroffenen statt.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im Sozialgesetzbuch IX, § 32 beschrieben. Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot, das man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen beantragt. Diese Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern erfolgen. Es findet ergänzend zu der Beratung der Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur Beratung vorhalten.
Gefördert werden die EUTBs vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Weitere Informationen zur EUTB finden sie hier.
Seit dem 01.04.2018 bietet der Inwol e. V. als EUTB Beratungen in Jena und im Saale-Holzland-Kreis an.

Wen beraten wir?
Wozu beraten wir?
Unsere Beratung umfasst alle Lebensbereiche behinderter Menschen, wir beraten z. B.
Wie beraten wir?
Eine rechtliche Beratung im Sinne von § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz – also eine Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert sowie eine Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren – werden nicht geleistet. Die ausschließlich beratenden Tätigkeiten der Teilhabeberatung grenzen sich außerdem klar von einer Therapie im Sinne einer Behandlung, Linderung oder Heilung von Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen ab.
Bürozeiten in Jena – Salvador-Allende-Platz 11
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30 bis 15:00 Uhr.
Offene Sprechzeiten in Jena
Dienstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 12:30 bis 14:30 Uhr
Beratungen außerhalb der offenen Sprechzeiten mit Terminvereinbarung.
Bürozeiten in Kahla – Marktpforte 2
Mittwoch 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Bitte informieren Sie uns bei der Terminvereinbarung, wenn Sie eine Übersetzungsunterstützung benötigen.
Kontakt
Tel: 03641 219399
Mobil: 0155 60065491
Email: info@inwol.de