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Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung des INWOL e.V.

16.01.2018

Die Thüringer Landesregierung will einer seit langem erhobenen Forderung von Gehörlosen und Schwerhörigen in Thüringen nachkommen. Sie sollen bald finanzielle Unterstützung vom Land bekommen. Für Gehörlose soll ein Sinnesbehindertengeld in Höhe von 100 € pro Monat eingeführt werden....

Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde im September auf den Weg gebracht. Das Gehörlosengeld soll rückwirkend ab dem 1. Juli diesen Jahres ausgezahlt werden. Das Gehörlosengeld ist einkommens- und vermögensunabhängig und muss beantragt werden. Analog zum Blindengeld ist das Geld für den Mehraufwand gedacht, den Gehörlose im Vergleich zu Hörenden haben. Beispielsweise müssen Gehörlose Dolmetscher und Hilfsmittel im Alltag bezahlen. Dieser Mehrbedarf wird oft nicht von den Kassen bezahlt.

16.01.2018 

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